Vereidigte Übersetzer Deutsch/Polnisch - Gerichtlich vereidigter Übersetzer - beglaubigte Übersetzung Deutsch/Polnisch
Benötigt Ihre Firma eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische?
Online Lingua bietet Ihnen dafür professionelle Dienstleistungen an. Unsere vereidigten Übersetzer haben langjährige Erfahrungen mit den verschiedensten Übersetzungen in der Sprachkombination Deutsch - Polnisch oder Polnisch - Deutsch.
In unserem Team arbeiten vereidigte Polnisch-Übersetzer beispielsweise für folgende Sprachkombinationen:
- vereidigte Übersetzer Polnisch/Deutsch und Deutsch/Polnisch
- vereidigte Übersetzer Polnisch/Englisch und Englisch/Polnisch
- vereidigte Übersetzer Polnisch/Russisch und Russisch/Polnisch
- vereidigte Übersetzer Polnisch/Französisch und Französisch/Polnisch
Welche Dokumente müssen von einem vereidigten oder beeidigten Übersetzer beglaubigt werden?
In der Regel alle Urkunden, die für offizielle Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Staatsbürgerschaftnachweisen, Arbeitsbestätigungen, Diplomen, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, von Versicherungsnachweisen, ärztlichen Attesten, Bescheinigungen aller Art, Führerscheine, Verträge aller Art sowie andere Dokumente, für die die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.