Vereidigte Übersetzer Deutsch/Estnisch/Lettisch/Litauisch - Gerichtlich vereidigter Übersetzer - beglaubigte Übersetzung Deutsch/Estnisch/Lettisch/Litauisch

Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern

Sie benötigen einen vereidigten Übersetzer für die Sprachkombination Deutsch-Estnisch/Lettisch/Litauisch oder Estnisch/Lettisch/Litauisch-Deutsch?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland/Österreich von gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern, auch Urkundenübersetzer genannt, angefertigt werden. Die Bezeichnungen vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer und ermächtigter Übersetzer sind gleichwertig und hängen von dem jeweils zulassenden Landgericht ab.

Voraussetzung für die Bestellung von vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern ist, dass sie für die entsprechende Sprache eine staatliche Übersetzerprüfung abgelegt oder ein Hochschulstudium in Übersetzungswissenschaften abgeschlossen haben.

In unserem Team arbeiten vereidigte Estnisch/Lettisch/Litauisch-Übersetzer beispielsweise für folgende Sprachkombinationen:

  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Deutsch
  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Englisch
  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Russisch
  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Italienisch
  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Französisch
  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Spanisch
  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Albanisch
  • vereidigte Übersetzer Estnisch/Lettisch/Litauisch/Arabisch