Vereidigte Übersetzer Deutsch/Japanisch/Chinesisch - Gerichtlich vereidigter Übersetzer - beglaubigte Übersetzung Deutsch/Japanisch/Chinesisch
Benötigt Ihre Firma eine beglaubigte Übersetzung ins Japanisch/Chinesische?
Online Lingua bietet Ihnen dafür professionelle Dienstleistungen an. Unsere vereidigten Übersetzer haben langjährige Erfahrungen mit den verschiedensten Übersetzungen in der Sprachkombination Deutsch - Japanisch/Chinesisch oder Japanisch/Chinesisch - Deutsch.
In unserem Team arbeiten vereidigte Japanisch/Chinesisch-Übersetzer beispielsweise für folgende Sprachkombinationen:
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Deutsch
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Englisch
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Russisch
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Französisch
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Spanisch
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Italienisch
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Thailändisch
- vereidigte Übersetzer Japanisch/Chinesisch-Vietnamesisch
Welche Dokumente müssen von einem vereidigten oder beeidigten Übersetzer beglaubigt werden?
In der Regel alle Urkunden, die für offizielle Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Staatsbürgerschaftnachweisen, Arbeitsbestätigungen, Diplomen, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, von Versicherungsnachweisen, ärztlichen Attesten, Bescheinigungen aller Art, Führerscheine, Verträge aller Art sowie andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.